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Optimaler Nutzen
dank vorausschauender Gewerbe­verwaltung

Bei der Verwaltung von Gewerbeimmobilien bedarf es eines hohen Maßes Fingerspitzengefühl und umfangreicher Fachkenntnisse.

Hier stehen die Interessen des Eigentümers und Mieters besonders im Fokus. In Ihren Objekten sollen Menschen ungestört ihrer Arbeit nachgehen können und es werden häufig Gäste und Kunden empfangen. Bereits der erste Eindruck muss tadellos sein.
Hinzu kommt, dass der Administration von Gewerbeimmobilien spezielle Gesetze und Normen zu Grunde liegen, die sich von denen der privaten Verwaltung deutlich unterscheiden. Die Mietverträge über die gewerbliche Nutzung beinhalten zahlreiche Vereinbarungen, die sich nachhaltig auf die Wertentwicklung Ihrer Immobilie auswirken können. Als Verwalter kennen wir diese vertraglichen Regelungen und setzen sie zu Ihren Gunsten um.

Kauf­männisches Objekt­management

  • Führen des Objektkontos
  • Miet-, Kaution- und Nebenkosten­abrechnungen
  • Ansprechpartner für Behörden, Versicherungen, Versorger und Dienstleister
  • Durchführen und Protokollieren der Objektbegehungen
  • Kommunikation zu den Mietern
  • Mietinkasso, inkl. des Mahnwesens
  • Überwachen der Index- und Staffelmiet­vereinbarungen
  • Umsatzmietabrechnungen

Technisches Objekt­management

  • Veranlassen der Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Erstellen und Kontrolle der Wartungsmatrix
  • Ausschreibung und Auftragsvergabe
  • Koordination der Dienstleister
  • Abschluss und Kündigung der Dienstleistungsverträge
  • Monitoring der Gewährleistungsfristen
  • Koordination und Wahrnehmen der Ortstermine
  • Organisation der technischen Objektinspektion
  • Schadensmanagement
  • Durchführen der Schlussabnahmen
  • Überwachung der Sachkunde-/ Sachverständigenprüfung

Finanz­management

  • Führen von Objektkonten und Durchführung des Zahlungsverkehrs
  • Buchhaltung der Ein- und Ausgaben
  • Durchführen der Bankkonto- / Objektabrechnung
  • Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldung
  • Veranlassen der Eigentümerausschüttung
  • Datenübertragung an Steuerberater über DATEV-Schnittstelle